Neue Gebührenverordnung (GOT) für Tierärzte vom 22.11.2022
Liebe Patientenbesitzer!
Seit dem 22.11.2022 gibt es eine neue Gebührenordnung für Tierärzte und Tierkliniken.
Diese wurde vom Bundeskabinett beschlossen, ist gesetzlich vorgeschrieben und für die Abrechnung in Praxen und Kliniken somit bindend.
Diese gesetzliche Anpassung der Gebühren ist die erste seit 23 Jahren (1999)!
Der Gesetzgeber erweitert die GOT von 1999 um viele tierärztliche Leistungen und passt die Preise entsprechend dem heutigen Standard in der Tiermedizin an.
Denn höchster medizinischer Standard erfordert gut ausgebildetes Fachpersonal und verursacht somit höhere Praxis- und Personalkosten.
In dieser angespannten Zeit von Energiekrise und Inflation ist es natürlich umso wichtiger, sich rechtzeitig mit den neuen Tierarztkosten auseinander zu setzen!
Deswegen empfehlen wir unseren Patientenbesitzern eine Haustierversicherung abzuschließen.
Ein Preis – und Leistungsvergleich für eine Versicherung ist sehr zu empfehlen!
Zum Beispiel unter:
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Vielen Dank für Ihr Verständnis!